Allgemeine Geschäftsbedingungen Saxophonistin Gina Brese

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 07. Februar 2024

Auf Wunsch kann ich Ihnen gerne meine allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als PDF zuschicken.

§1 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Verträge zwischen der Musikerin Gina Brese, vertreten durch Herrn Luca Wrede für Frau Gina Brese, Am Strandkai 3, 20457 Hamburg, Deutschland, und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch die Musikerin per Auftragsbestätigung zustande. Der Auftraggeber ist der Leistungsempfänger, wie auf der genannten Auftragsbestätigung angegeben. Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung der Musikerin. Die Musikerin verpflichtet sich, bei Leistungsänderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. Über den Vertragsinhalt, insbesondere die Gage, ist Stillschweigen zu bewahren, auch gegenüber Dritten. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

§ 2 Preise

Kostenvoranschläge/Angebote der Musikerin sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Musikerin ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsempfänger ist der Auftraggeber. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Die Gesamtsumme ist binnen 10 Werktagen nach der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto auf der Rechnung zu überweisen.

§ 3 Aufnahmen

Ohne vorherige Genehmigung der Musikerin darf die Dienstleistung weder aufgenommen noch von Rundfunk, Fernsehen, Social Media Plattformen, Live-Übertragungen oder anderen Institutionen übertragen bzw. gesendet werden. Der Veranstalter erklärt sich bereit, der Musikgruppe Foto- und Filmmaterial zur Verfügung zu stellen.

 

§4 Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Musikerin vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen des Fahrzeuges und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise, Parkgebühren oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Bei einer Buchung, die über zehn Stunden andauert, muss die Verpflegungsaufwendung, bestehend aus Übernachtungsaufwendung und Verzehraufwendung, für die Musikerin sowie einen von der Musikerin gestellten Techniker zu Lasten des Auftraggebers bereitgestellt werden. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Musikerin nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musikerin frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musikerin sicher. Der Auftraggeber muss über besondere Gegebenheiten einer Veranstaltung die Musikerin im Vorfeld informieren. Erfolgt dies nicht, wird die Gage zu einhundert Prozent ohne Gastspiel zuzüglich Anfahrtskosten, Verpflegungsaufwendungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer berechnet.

Ab einer Bühnenhöhe von über 100 cm muss die Musikerin schriftlich per Post oder E-Mail informiert werden. Auch hier muss eine Bestätigung der Musikerin Gina Brese erfolgen. Die Musikerin spielt auf keine anzüglichen Veranstaltungen. Veranstaltungen müssen rauchfrei sein. Besondere Gegebenheiten von Veranstaltungen müssen schriftlich per Post oder per E-Mail von der Musikerin zugestimmt werden. Die Musikerin verpflichtet sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen. Die Musikerin ist während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und Disposition unterliegen der Musikerin. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Musikerin nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Vertragsmöglichkeiten

Sollte die Künstlerin nach Abschluss dieses Vertrages Angebote und Vertragsmöglichkeiten für Fernsehen/Rundfunk/Filmproduktion erlangen, wird sie mit der Maßgabe von dem ursprünglichen Vertrag entbunden, dass zu gleichen Konditionen zu einem späteren und von beiden Seiten abzustimmenden Zeitpunkt ein Ersatzgastspiel stattfindet. Selbiges gilt für Supportangebote/Verträge für bekannte Gruppen.

 

§ 6 Krankheitsfall

Im Falle der Erkrankung der Musikerin und einer damit verbundenen Absage des Gastspiels stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegen die Musikerin zu. Die Erkrankung ist auf Wunsch des Vertragspartners innerhalb einer Woche durch ärztliches Attest nachzuweisen. Das ärztliche Attest muss am gleichen Tag des Gastspiels vor der Veranstaltung von dem Auftraggeber angefordert werden. Danach erlischt der Pflichtnachweis der Musikerin eines ärztlichen Attestes. Die Musikerin bemüht sich, Ersatzmusiker zu stellen.

 

§ 7 Ausfall

Sollte ein Eintreffen der Musikerin aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei erster Alternative ebenfalls den Veranstalter. Die Musikerin hat das Recht, 14 Tage vor Auftrittsbeginn den Vertrag zurückzuziehen und den Auftrag zu stornieren. Dem Vertragspartner stehen keinerlei Ersatzansprüche gegen die Musikerin zu.

 

§ 8 Haftung gegenüber Schaden

Die Musikerin übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch die Besucher verursacht werden. Etwaige Ereignisse, die den Abbruch des Konzertes zur Folge haben, entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage. Sollte infolge solcher Ereignisse Eigentum der Musikerin beschädigt werden, so hat der Veranstalter hierfür aufzukommen, sofern die Beschädigung Folge seiner Unachtsamkeit war. Die Musikerin übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musikerin. Schäden, die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Musikerin entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

§ 9 Vertragsbruch

Bei Vertragsbruch zahlt die jeweilige vertragsbrechende Partei an die andere Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 10 Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber

Bei Absage der Veranstaltung seitens Veranstalter/Auftraggeber bis zu 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum werden 60% der gesamten Gage zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von der Musikerin in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Absage/Kündigung 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Vertragsstrafe 100% der Vergütung/der vereinbarten Gage zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird ein Vertrag innerhalb eines bereits bekannten, von der jeweiligen Landes- und/oder Bundesregierung ausgerufenen, geltenden oder vorhandenen Ausnahmezustands, im Fall der höheren Gewalt, innerhalb einer Epidemie und/oder Pandemie, abgeschlossen, so gelten die oben genannten Vertragsstrafen. Für die Absage gilt der Zugang bei der Musikerin, schriftlich per Postzustellung oder per E-Mail an die im Angebot befindliche Post- bzw. E-Mailadresse der Musikerin. Es gilt das Datum des Poststempels.

Adresse: Herr Luca Wrede vertritt Frau Gina Brese, Am Strandkai 3, 20457 Hamburg Deutschland; E-Mail: info@gina-brese.de

§ 11 Datenschutz

Die Musikerin garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.

§ 12 Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Informationspflichten

Wir weisen darauf hin, dass der Vertragspartner über sein gesetzliches Widerrufsrecht sowie über andere wesentliche Vertragsbedingungen informiert wird. Es obliegt dem Vertragspartner, sich über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Vertragsbeziehung zu informieren.

§14 Widerrufsbelehrung

Hinweise: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben gemäß gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht. Dieses umfasst eine Widerrufsfrist sowie Kontaktinformationen für den Widerruf. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn die Veranstaltung in weniger als drei Wochen nach Auftragsbestätigung stattfindet, ist ein Widerruf nur innerhalb von 48 Stunden ab Vertragsschluss (Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber) kostenfrei möglich. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: Saxophonistin Gina Brese, vertreten durch Luca Wrede, Am Strandkai 3, 20457 Hamburg, oder per E-Mail an info@gina-brese.de.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 15 Verweis auf Datenschutzerklärung

Sofern personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben und verarbeitet werden, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. In dieser wird erläutert, wie wir mit den Daten umgehen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten haben. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.gina-brese.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.

§ 16 Gerichtsstandort

Der Gerichtsstandort wird einvernehmlich auf Hamburg festgelegt, um Klarheit über den Gerichtsstandort zu schaffen.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

 

§ 18 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, ausgehändigte Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis und stellen keine rechtlich bindende Form der Bedingungen dar.

 

§ 19 Streitigkeiten

 Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieser AGB steht dem Kunden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer der Sitz von Saxophonistin Gina Brese.

 

§ 20 Angabe der aktuellen Fassung und Änderungsvorbehalt

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die aktuelle Fassung dar und sind gültig ab dem 07.02.2024. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt und treten frühestens einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Änderungen dürfen nicht einseitig und ohne triftigen Grund vorgenommen werden.

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